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AGB Einkauf & Verkauf

Zusammenarbeit braucht einen Rahmen

Arbeiten unterschiedliche Unternehmen zusammen, so braucht es einen klaren, rechtlich haltbaren Rahmen. Diesen Rahmen haben wir in unseren Verkaufs- bzw. Einkaufsbedingungen in Worte gefasst. 

Darin nicht enthalten ist unser Verständnis und die Art der Zusammenarbeit, die wir mit unseren Kunden bzw. Lieferanten anstreben. Diese soll, trotz dem notwendigen rechtlichen Komponenten eine partnerschaftliche und unkomplizierte sein. Das ist unser Ziel.

 

Allgemeine Verkaufsbedingungen

der Firma Morscher Farben- und Werkzeug-Handels-Gesellschaft m.b.H. (im Folgenden kurz: Farben Morscher)

Download der AGB-Verkauf

1. Ausschluß anderer AGB:
In der Geschäftsbeziehung zwischen Farben Morscher und deren Kunden gelten ausschließlich diese Verkaufsbedingungen. Andere AGB finden nur dann Anwendung, wenn Farben Morscher dies ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

2. Angebot:
Das Angebot von Farben Morscher ist hinsichtlich der Artikelauswahl und der Preise nicht verbindlich. Insbesondere berechtigen Änderungen der Kostenfaktoren Farben Morscher, Preisänderungen bzw. Anpassungen vorzunehmen. Die Ausführung der Aufträge erfolgt daher zu den jeweils gültigen Preisen, Wechselkursen, Import- und Exportbedingungen am Tag der Lieferung.

3. Gefahrtragung:
Wird die Ware an den Kunden gesandt, reist sie auf Rechnung und Gefahr des Kunden, dies auch in dem Fall, in welchem frachtfrei geliefert wird.

4. Lieferfristen und Bedingungen:
Angaben über die Lieferzeit sind annähernd und unverbindlich. Die Lieferfrist von Farben Morscher ruht, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Verzug liegt erst vor, wenn Farben Morscher schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde und diese erfolglos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche aus einem etwaigen Verzug sind ausgeschlossen. Die aktuell gültigen Lieferbedingungen entnehmen. Sie bitte den Angaben auf unserer Webseite unter Service > Bestellen/Liefern.

5. Rügepflicht:
Der Kunde ist verpflichtet, bei sonstigem Ausschluß jedweder Gewährleistung die Ware unverzüglich nach Empfang eingehend zu prüfen und eine etwaige Rüge ist unverzüglich schriftlich, spätestens binnen 4 Tagen ab Erhalt, an Farben Morscher zu senden.

6. Haftungsausschluß:
Ist der Kunde von Farben Morscher Unternehmer im Sinne des KSchG, so wird die Geltendmachung jedweder Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche ausdrücklich ausgeschlossen. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG, sind die Gewährleistungsansprüche des Kunden auf den Austausch der mangelhaften Ware durch eine mängelfreie bzw. auf die Verbesserung der mangelhaften Ware oder den Nachtrag des Fehlenden beschränkt; Schadenersatzansprüche hinsichtlich Sachschäden können vom Verbraucher nur geltend gemacht werden, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Seiten Farben Morscher vorliegt.

7. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages sowie sämtlicher Nebengebühren wie Zinsen, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen sowie Rechtsanwaltsgebühren usw. bleibt die Ware im Eigentum von Farben Morscher. Der Kunde hat jeden seiner Gläubiger, der im Begriff ist, die Ware zu pfänden, darauf hinzuweisen. Für den Fall des Nichthinweisens hat der Kunde einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 25% der Nettorechnungssumme zu bezahlen.

8. Fälligkeit:
Die Rechnungen von Farben Morscher sind netto Kassa zahlbar. Die Überweisung muss innerhalb von 21 Tagen ab Ausstellungsdatum auf dem Bankkonto von Farben Morscher eingelangt sein. Skonto nur sofern vereinbart.

9. Verzugszinsen:
Für den Fall des Zahlungsverzuges werden 15% Verzugszinsen vereinbart.

10. Aufrechnungsverbot:
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Forderungen, welcher Art auch immer, gegen Forderungen von Farben Morscher, welcher Art auch immer, aufzurechnen. Von diesem Aufrechnungsverbot ausgenommen sind Forderungen des Kunden, welche in einem rechtlichen Zusammenhang mit den Forderungen von Farben Morscher stehen, welche gerichtlich festgestellt oder von Farben Morscher anerkannt wurden, sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG ist.

11. Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist für beide Parteien 6837 Weiler.

12. Rechtswahl/Gerichtsstand:
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist 6800 Feldkirch.

13. Gebinde und Verpackungen:
Mehrweggebinde und Verpackungen sind vom Kunden mitzubezahlen und werden nur bei ordnungsgemäßer und unbeschädigter Rückgabe innerhalb von drei Monaten gutgeschrieben.

14. Konsumentenschutzgesetz:
Verkaufsbedingungen, welche gegen das Konsumentenschutzgesetz verstoßen, gelten gegenüber den Letztverbrauchern nicht.

15. Kleinmengen:
Bei Kleinbezügen gelten die in den Geschäftsstellen gesondert angeführten Bedingungen.

Stand Jänner 2015
 

Allgemeine Einkaufsbedingungen

der Firma Morscher Farben & Werkzeug-Handelsgesellschaft m.b.H.  (im Folgenden kurz: Farben Morscher) 

Download der AGB-Einkauf

1. Ausschluß anderer AGB´s: 
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Farben Morscher und deren Lieferanten gelten ausschließlich diese Einkaufsbedingungen. Diese gelten ab der Annahme der Bestellung von Farben Morscher durch den Lieferanten, beispielsweise durch Auftragsbestätigung, als vereinbart. Die AGB des jeweiligen Lieferanten gelten nur in jenem Fall, in welchem Farben Morscher deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. 

2. Bestellung: 
Eine Bestellung von Farben Morscher ist nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich und mit firmenmäßiger Fertigung erfolgt. Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich fixiert und von Farben Morscher bestätigt worden sind.

3. Preisänderungen: 
Preiserhöhungen müssen von Farben Morscher für deren Gültigkeit ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Liegt kein schriftliches Anerkenntnis vor, gelten die Preise der letzten Lieferung. Ist auf der Bestellung kein Einkaufspreis vermerkt, gelten ebenso die Preise der letzten Lieferung. 

4. Lieferzeit: 
Die in der Bestellung angeführten Liefertermine und -fristen sind pünktlich einzuhalten. Sie gelten als eingehalten, wenn die Ware am Tag des Liefertermins bzw. innerhalb der Lieferfrist am Bestimmungsort innerhalb der Geschäftszeiten einlangt. Werden Liefertermine oder -fristen auch nur um einen Tag überschritten, ist Farben Morscher berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Lieferant haftet für die aus dem Rücktritt entstandenen Schäden. Er haftet auch für jene Schäden, die durch die verspätete Lieferung bei Farben Morscher entstehen (indirekte Schäden). 

5. Lieferschein/Frachtbrief: 
Der Lieferant ist verpflichtet der Lieferung einen Lieferschein und Frachtbrief, jeweils mit Angabe der Bestellnummer beizulegen. 

6. Gefahrtragung/Versicherung: 
Die bestellte Ware reist auf Gefahr des Lieferanten. Der Gefahrübergang findet zum Zeitpunkt der durch Farben Morscher bestätigten Annahme der Ware am Bestimmungsort statt. Falls der Lieferant den Transport der Ware zum Bestimmungsort versichert, so ist er nicht berechtigt, diese Kosten Farben Morscher in Rechnung zu stellen, es sei denn, daß dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

7. Gewährleistung: 
Für die Ware leistet der Lieferant Gewähr im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen. Ware, welche nicht bestellungsgemäß bzw. mangelhaft bearbeitet oder ausgeführt wurde bzw. welche unbrauchbar ist, hat der Lieferant zurückzunehmen und unverzüglich kostenlos Ersatz zu leisten. Die Ersatzlieferung hat fracht- und gebührenfrei zu erfolgen. 

8. Rügepflicht: 
Der Lieferant nimmt zur Kenntnis, dass es Farben Morscher nicht immer möglich ist, Waren unverzüglich nach deren Einlangen am Bestimmungsort in qualitativer und quantitativer Hinsicht zu prüfen. Die eingekauften Produkte sind derartig beschaffen, dass sich Mängel teilweise erst bei Verarbeitung der Ware offenbaren. Aus diesem Grund verzichtet der Lieferant ausdrücklich auf den Einwand, dass eine Mängelrüge, welche Ware sie auch betrifft, verspätet ist. Dieser Verzicht gilt unabhängig davon, wie viel Zeit zwischen der Lieferung und dem Erkennen des Mangels verstrichen ist. Farben Morscher ist lediglich verpflichtet, unverzüglich nach Erkennen des Mangels schriftlich zu rügen. 

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung: 
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 6837 Weiler.

Stand Januar 2015