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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
der Firma Morscher Farben & Werkzeug-Handelsgesellschaft m.b.H.
(im Folgenden kurz: Farben Morscher)
1. Ausschluß anderer AGB´s:
In der Geschäftsbeziehung zwischen Farben Morscher und deren Kunden gelten ausschließlich diese Verkaufsbedingungen. Andere AGB´s finden nur dann Anwendung, wenn Farben Morscher dies ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
2. Angebot:
Das Angebot von Farben Morscher ist hinsichtlich der Artikelauswahl und der Preise nicht verbindlich. Insbesondere berechtigen Änderungen der Kostenfaktoren Farben Morscher, Preisänderungen bzw. Anpassungen vorzunehmen. Die Ausführung der Aufträge erfolgt daher zu den jeweils gültigen Preisen, Wechselkursen, Import- und Exportbedingungen am Tag der Lieferung.
3. Gefahrtragung:
Wird die Ware an den Kunden gesandt, reist sie auf Rechnung und Gefahr des Kunden, dies auch in dem Fall, in welchem frachtfrei geliefert wird.
4. Lieferfristen:
Angaben über die Lieferzeit sind annähernd und unverbindlich. Die Lieferfrist von Farben Morscher ruht, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Verzug liegt erst vor, wenn Farben Morscher schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde und diese erfolglos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche aus einem etwaigen Verzug sind ausgeschlossen. Die aktuell gültigen Lieferbedingungen entnehmen Sie bitte den Angaben auf unserer Homepage unter Service > Bestellen/Liefern.
5. Rügepflicht:
Der Kunde ist verpflichtet, bei sonstigem Ausschluß jedweder Gewährleistung die Ware unverzüglich nach Empfang eingehend zu prüfen und ist eine etwaige Rüge unverzüglich schriftlich, spätestens binnen 4 Tagen ab Erhalt, an Farben Morscher zu senden.
6. Haftungsausschluß:
Ist der Kunde von Farben Morscher Unternehmer im Sinne des KSchG, so wird die Geltendmachung jedweder Schadenersatz - oder Gewährleistungsansprüche ausdrücklich ausgeschlossen. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG, sind die Gewährleistungsansprüche des Kunden auf den Austausch der mangelhaften Ware durch eine mängelfreie bzw. auf die Verbesserung der mangelhaften Ware oder den Nachtrag des Fehlenden beschränkt; Schadenersatzansprüche hinsichtlich Sachschäden können vom Verbraucher nur geltend gemacht werden, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Seiten Farben Morscher vorliegt.
7. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages sowie sämtlicher Nebengebühren wie Zinsen, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen sowie Rechtsanwaltesgebühren usw. bleibt die Ware im Eigentum von Farben Morscher. Der Kunde hat jeden seiner Gläubiger, der im Begriff ist, die Ware zu pfänden, darauf hinzuweisen. Für den Fall des Nichthinweisens hat der Kunde einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 25% der Nettorechnungssumme zu bezahlen.
8. Fälligkeit:
Die Rechnungen von Farben Morscher sind netto Kassa zahlbar. Die Überweisung muss innerhalb von 21 Tagen ab Ausstellungsdatum auf dem Bankkonto von Farben Morscher eingelangt sein. Skonto nur sofern vereinbart.
9. Verzugszinsen:
Für den Fall des Zahlungsverzuges werden 15% Verzugszinsen vereinbart.
10. Aufrechnungsverbot:
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Forderungen welcher Art auch immer gegen Forderungen von Farben Morscher welcher Art auch immer aufzurechnen. Von diesem Aufrechnungsverbot ausgenommen sind Forderungen des Kunden, welche in einem rechtlichen Zusammenhang mit den Forderungen von Farben Morscher stehen, welche gerichtlich festgestellt oder von Farben Morscher anerkannt wurden, sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG ist.
11. Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist für beide Parteien Weiler.
12. Rechtswahl/Gerichtsstand:
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Feldkirch.
13. Gebinde und Verpackungen:
Mehrweggebinde und Verpackungen sind vom Kunden mit zu bezahlen und werden nur bei ordnungsgemäßer und unbeschädigter Rückgabe innerhalb von drei Monaten gutgeschrieben.
14. Konsumentenschutzgesetz:
Verkaufsbedingungen, welche gegen das Konsumentenschutzgesetz verstoßen, geltend gegenüber Letztverbraucher nicht.
15. Kleinmengen:
Bei Kleinbezügen gelten die in den Geschäftsstellen gesondert angeführten Bedingungen.
Stand März 2011
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